AGB

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin, Goldline GmbH, Industriestr. 19-25, 24848 Kropp,und dem gewerblichen Käufer. Da die Verkäuferin als Großhändler tätig ist, verkauft sie ausschließlich Waren an Händler und gewerbliche Kunden, nicht an Verbraucher.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angaben zu Lieferbarkeit und Preisen im Rahmen des Bestellvorganges sind unverbindlich. Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein bindendes Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung per Fax oder E-Mail, jedoch spätestens wenn, durch Übersendung der Ware der Vertrag erfüllt wird, zustande. Wird binnen einer Frist von 21 Tagen ab der Bestellung weder eine Auftragsbestätigung noch die Bestellte Ware an den Käufer versandt, so ist die Bindungsfrist für den Käufer abgelaufen und der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen.
Die Verkäuferin erstellt Auftragsbestätigungen, Angebote und Rechnungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers, wie etw. Schreib- oder Rechenfehler, behält sich die Verkäuferin vor den korrekten Preis zu berechnen und einzufordern. In diesem Fall hat der Käufer ein sofortiges Rücktritts-Recht.

§3 Lieferung

Die Auslieferung erfolgt mit einem Transportunternehmen unserer Wahl, und grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachname. Der Käufer trägt alle Kosten und die Gefahren des Transports. Soweit die Verkäuferin zur Tragung von Kosten eines Rücktransports verpflichtet ist, hat sie nur diejenigen Kosten zu tragen, die beim Kostengünstigsten Transportweg entstanden wären.
Lieferung erfolgen erst ab einem netto Bestellwert von 100,-€.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. Unsere Preise sind netto Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig.
Der Kaufpreis kann nur durch Nachname, Vorauskasse oder Barzahlung beglichen werden, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur, wenn die Ansprüche unbestritten sind
oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§5 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Sollte die Lieferung gegen offene Rechnung vertraglich vereinbart werden, gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bist zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist zur Wiederveräußerung der Waren im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt und hat alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern in der Höhe des Rechnungswertes der Ware an die Verkäuferin abzutreten.

§6 Transportschäden / Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei der Anlieferung auf Transportschäden und Mängel zu untersuchen und Mängel der Ware der Verkäuferin unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
Transportschäden sind in Anwesenheit des Zustellers auf dem Frachtbrief zu vermerken, da andernfalls die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht übernommen werden kann.
Bei Mängeln an der gelieferten Ware kann der Käufer zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erst bei Fehlschlagen dieser beiden Gewährleistungsansprüche kann der Käufer wahlweise Minderung oder Rücktritt verlangen.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Beschaffenheit (Muster, Maße, Farbe etc. ) der gelieferten Waren sind keine Gründe zu Beanstandungen. Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen, jedoch nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, zu leisten.

§7 Abreden

Sämtliche Abreden und Veränderungen unterliegen der Schriftform.

§8 Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.
Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben wird Kiel als Gerichtsstrand vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Fassung vom 13.09.2010
Goldline GmbH